Arbeitspaket 7 – Sicherheitskonzept nach AFGBV und Begleitforschung

Im Teilvorhaben sollen auszugsweise Inhalte des Gesetzes zum Autonomen Fahren (GAF) mit der Konkretisierung durch die am 01.07.2022 in Kraft getretene Norm Automatisiertes Fahren Genehmigungs- und Betriebsvorschriftenverordnung (AFGBV) umgesetzt und ergänzt werden. Über die Erweiterung der Norm soll perspektivisch die Leistungsfähigkeit eines Automated Driving (AD, Hochautomatisiertes Fahren) Fahrzeugs nachgewiesen werden. Ergänzend soll über die Entwicklung von neuen Prüftechnologien die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrzeuge zukünftig im Rahmen der Hauptuntersuchung im Betriebsbereich zu validieren. Während der rechtswissenschaftlichen Begleitung wird das IKEM die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Zulassungsprozess, zur Technischen Aufsicht und dem Betriebsablauf sowie den haftungsrechtlichen Fragen analysieren und systematisieren. Dies soll zu einer rechtssicheren Integration der Technischen Aufsicht ins ABSOLUT-II-Gesamtkonzept beitragen und einen Probandenbetrieb ermöglichen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Außerdem werden durch die Gesetzesanalyse und die Erkenntnisse aus Entwicklung und Betrieb, Anpassungsbedarfe im Gesetz identifiziert, darauf aufbauend entstehen Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des Rechtsrahmens.

Aufgaben und Zielstellungen:

  1. Rechtswissenschaftliche Studie zum Zulassungsprozess nach §§1d ff. StVG sowie Bewertung des Haftungsrisikos nach dem GAF und der AFGBV
  2. Definition und Implementierung eines Datensatzes (Signalen, Ereignisse und Integritätsmerkmale) zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des AD Fahrzeugs auf Basis eines erweiterten Datensatzes und Ereignistrigger nach §15 AFGBV Anlage 2
  3. Entwicklung und prototypische Umsetzung eines Prüfverfahrens zum Auslesen, Evaluierung und Darstellung der Datensätze über standardisierte Schnittstellen
  4. Definition und Implementierung einer Schnittstelle zur manuellen Interaktion mit dem AD Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)
  5. Wissenschaftliche Betrachtung von Methoden zur Kommunikation mit der technischen Aufsicht sowie rechtswissenschaftliche Studie zur Rolle der Technischen Aufsicht (Aufgaben und Pflichten)
  6. Ableiten von Handlungsempfehlungen und Erstellen einer rechtlichen Roadmap für zukünftige Anpassungen der AFGBV
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